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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB zum Herunterladen


AGB für die Tanzschule Jegella GbR (Stand 01.09.2022)

  1. Vertragsdauer/Kündigung: 
    Die Mitgliedschaft beginnt tagesaktuell mit dem gewählten Einstiegstermin. Die Erstlaufzeit beträgt 3 Monate und kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Geht keine Kündigung ein, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und fristgerecht in der Tanzschule vorliegen.
    Bei Hochzeitskursen endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Durchführung der letzten Unterrichtsstunde. Die jeweilige Dauer ergibt sich aus dem Anmeldeformular des jeweiligen Tanzkurses. Bei einer gewünschten Verlängerung zum Grundkurs verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und fristgerecht in der Tanzschule vorliegen.
     
  2. Unterricht / Nichtteilnahme / Ruhezeit:
    Der Unterricht entfällt an gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien.
    Die Tanzschule garantiert 10 stattfindende Unterrichtseinheiten bei einer 3-monatigen Mitgliedschaft.
    Der Unterricht findet grundsätzlich in Präsenzform statt. Im Falle einer behördlichen Schließungsanordnung aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Krieg, Pandemie) stellt die Tanzschule Online-Lehrmaterial und Video-Unterricht zur Verfügung, welches das Mitglied für die Dauer der Schließung ausdrücklich als Ersatzdienstleistung anerkennt. Diese Ersatzdienstleistung gilt jedoch maximal für einen Zeitraum von 3 Monaten als vereinbart. Danach hat das Mitglied die Möglichkeit durch eine Erklärung in Textform seine Mitgliedschaft beitragsfrei ruhend zu stellen, bis der Präsenzunterricht wieder aufgenommen werden kann.
    Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers/Trainers, höhere Gewalt usw.) können Gruppen oder Kurse zusammengelegt, abgebrochen, auf andere Tage/Uhrzeiten oder in andere Kursräume verlegt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht nicht.
    Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Zahlung der fälligen Beiträge. Für versäumte Stunden gibt es keine Rückerstattung. Bitte sprechen Sie Ihren Tanzlehrer an, er versucht, einen Ausweichtermin für Sie zu finden.
    Ruhezeit: Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzunterricht nicht möglich ist, kann auf Anfrage eine beitragsfreie Mitgliedschaft (Ruhezeit) vereinbart werden. Die Ruhezeit kann nur für volle Monate vereinbart werden. Kommt es während oder nach der Ruhezeit zu einer Kündigung, verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate, maximal jedoch um die Dauer einer Laufzeit. Eine rückwirkende Einrichtung einer Ruhezeit sowie die rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen. Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind.
     
  3. Zahlungsbedingungen:
    Die Zahlung erfolgt per Lastschrift. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Die Lastschriften für monatliche Zahlungen werden jeweils am 1. Bankarbeitstag bzw. am 15. des Monats (je nach Vertragsbeginn) eingezogen. Bei Barzahlung oder Überweisung ist der Gesamtbeitrag im Voraus zu entrichten. In diesem Fall erhebt die Tanzschule Jegella GbR aufgrund des vermehrten Aufwands eine Gebühr in Höhe von € 7,50 pro Zahlung. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder zurückkehren oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so werden die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren (Fremdgebühren) zuzüglich einer eigenen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,- € pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern die Tanzschule die Rücklastschrift nicht selbst zu vertreten hat. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Kosten entstanden seien. Bei Neu- und Wiederanmeldung innerhalb von 6 Monaten, wird eine Anmeldegebühr von einem Monatshonorar berechnet.
     
  4. Das Verzehren eigener Speisen und Getränke im verpachteten Gastronomiebereich ist grundsätzlich nicht gestattet.
     
  5. Datenschutz:
    Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugänglich. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.
     
  6. Haftung:
    Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitenden verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt. Eine Haftung der Tanzschule für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder deren Mitarbeitende zurückzuführen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
     
  7. Film- und Fotoaufnahmen
    Zu bestimmten Gelegenheiten werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt, weshalb wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass jene Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden können. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Atmosphäre der Veranstaltung als auch die Teilnahme unserer Gäste dokumentiert werden. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt sich der Gast mit einer Veröffentlichung auf unserer Internetseite sowie sozialen Plattformen zum Zwecke der Bewerbung oder Berichterstattung einverstanden. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die angemeldeten Teilnehmer darüber zu unterrichten. Sollte der Fokus einer Bildaufnahme verstärkt auf einzelnen Personen liegen, so kann der Fotografierte jederzeit das Recht am eigenen Bild geltend machen, indem er den Foto- oder Videografen darauf hinweist. Auch nach der Veröffentlichung kann dieses Recht geltend gemacht werden, sodass weitere Veröffentlichungen durch uns oder Dienstleister unterbunden werden kann. Wir machen darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume, insbesondere unsere Kassenbereiche, aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
     
  8. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gilt dann das mit der Klausel Bezweckte unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.